Partnervereinbarung – Muster
Stand: Oktober 2026. Dieses öffentlich einsehbare Muster informiert über unsere Grundsätze. Es wird nicht durch den Besuch dieser Seite oder eine unverbindliche Anfrage geschlossen. Die konkrete Partnerschaft wird erst nach individueller Abstimmung und ausdrücklicher Zustimmung beider Seiten vereinbart.
1. Beteiligte und Zweck
Together Further wird privat betrieben. Die Partner Story präsentiert ein zur Community passendes Angebot als klar gekennzeichnete Werbung auf togetherfurther.eu. Partner und Betreiber werden in der individuellen Bestätigung benannt.
2. Kostenfreiheit
Für die vereinbarte Partner Story fällt keine Vergütung an. Es gibt weder eine Einrichtungsgebühr noch eine automatische spätere Zahlungspflicht. Eventuelle künftige kostenpflichtige Zusatzangebote bedürfen einer neuen, ausdrücklichen Vereinbarung.
3. Inhalt und Gestaltung
Die Story besteht in der Regel aus Partnerbezeichnung, kurzer Überschrift, Kurztext, einer dezenten Illustration beziehungsweise einem freigegebenen Markenmotiv sowie einem externen Link. Die auf der Seite Partner werden veröffentlichten Zeichenlängen dienen als Richtwerte. Together Further darf Texte zur Lesbarkeit und Übersetzung bearbeiten; die finale Story wird vor Veröffentlichung mit dem Partner abgestimmt.
4. Rechte und Zusicherungen
Der Partner bestätigt, zur Bereitstellung und Nutzung seiner eingereichten Texte, Bilder, Logos und Kennzeichen berechtigt zu sein und dass seine Aussagen zutreffend und rechtlich zulässig sind. Er räumt Together Further für die vereinbarte Präsentation ein einfaches, unentgeltliches, auf die Dauer der Veröffentlichung beschränktes Nutzungsrecht ein. Eine Weitergabe zur eigenständigen Werbung Dritter ist damit nicht verbunden.
5. Veröffentlichung und Kennzeichnung
Together Further entscheidet über Aufnahme, Platzierung, Reihenfolge und redaktionelle Eignung. Jede Partner Story wird als Werbung kenntlich gemacht. Es bestehen keine Zusagen zu Einblendungen, Reichweite, Klickzahlen oder einem bestimmten Veröffentlichungszeitraum.
6. Reichweite und Statistiken
Die Partner Story dient der freiwilligen Präsentation des Angebots. Together Further garantiert weder eine bestimmte Anzahl von Einblendungen, Klicks oder Weiterleitungen noch Anfragen, Verkäufe oder sonstige Ergebnisse. Eine individuelle Statistik oder regelmäßige Auswertung für Partner wird derzeit nicht bereitgestellt und ist nicht Bestandteil der kostenfreien Vereinbarung.
Sofern künftig technisch und datenschutzrechtlich zulässig, können aggregierte Kennzahlen wie Story-Einblendungen, Klicks auf Partnerlinks oder eine grobe geografische Verteilung erhoben und Partnern zur Orientierung mitgeteilt werden. Art, Umfang und Verfügbarkeit solcher Auswertungen werden vor ihrer Einführung transparent beschrieben. Eine Pflicht zur Einführung oder fortlaufenden Bereitstellung entsteht dadurch nicht. Solche Zahlen sind Schätz- beziehungsweise Messwerte und keine Garantie für tatsächliche Websitebesuche oder wirtschaftlichen Erfolg; personenbezogene Besucherdaten werden Partnern nicht offengelegt.
7. Beendigung
Beide Seiten können die Zusammenarbeit jederzeit in Textform beenden. Together Further entfernt die Story nach Zugang der Mitteilung innerhalb einer angemessenen technischen Bearbeitungszeit. Bei Rechtsverletzungen oder schwerwiegenden Bedenken kann die Story sofort deaktiviert werden. Die vereinbarte Nutzung endet mit der Entfernung, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
8. Datenschutz und externe Links
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung. Verlinkte Websites werden eigenverantwortlich durch ihre Betreiber betrieben. Ein personenbezogenes Partnertracking ist nicht Gegenstand dieser Mustervereinbarung.
9. Abstimmung
Für jede Partnerschaft werden mindestens Partnername, Ziel-URL, Motiv beziehungsweise Nutzungsrechte und der freigegebene Story-Text dokumentiert. Diese Musterbedingungen dienen als Grundlage; individuelle Absprachen werden in Textform festgehalten.
Hinweis: Muster zur Abstimmung, keine individuelle Rechtsberatung. Vor produktiver Nutzung sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.